Durch eine Sicherheitsfirma wurde ein ausgelöster Gaswarnmelder in einem Wohn-/Geschäftsgebäude in Neureut gemeldet. Vor Ort wurde der Bereich kontrolliert und die Auslösung eines Gaswarnmelders im Bereich eines Geldautomaten bestätigt, eine Auslöseursache konnte jedoch keine festgestellt werden. Die Einsatzstelle wurde daraufhin an die Sicherheitsfirma übergeben, welche einen Objektverantwortlichen verständigte.