In einem Shopping-Center hatte eine Brandmeldeanlage ausgelöst und sorgte somit in der Nacht für den Einsatz von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst. Bei der Erkundung wurde ein ausgelöster Rauchmelder in einem Außenlager festgestellt. Da der betreffende Bereich aber mit dem hinterlegten Generalschlüssel nicht geöffnet werden konnte, musste das Eintreffen eines Objektverantwortlichen abgewartet werden. Danach konnte der Bereich kontrolliert werden, eine Auslöseursache wurde keine festgestellt.