In einem Mehrfamilienhaus hatte ein Rauchmelder in einer Wohnung ausgelöst. Die Feuerwehr verschaffte sich über die Steckleiter und den Balkon Zutritt zur Wohnung, welche anschließend kontrolliert wurde. Da keine Auslöseursache festgestellt werden konnte, wurde der betreffende Rauchmelder außer Betrieb genommen und die Wohnung wieder verschlossen.